Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen. Falls sie ein Antragsformular wünschen, übersenden wir Ihnen dieses gerne. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.
Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen. Derzeit haben ca. 50 % der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg! In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht. Formulierungshilfe für einen Widerspruch finden Sie hier.
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90 % der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt Ihnen die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.
In der Regel dauert eine ambulante oder stationäre Kur drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100 % der Kurarzt-Kosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 16 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag, kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt.
Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10 % der Kurmittel.
Der direkte Draht zum Hotel